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Produktions-, Post- und Lieferanschrift

G +L BLECHWERK.DE GmbH
Oststraße 71
D-22844 Norderstedt

Telefon: (040) 688 7588 30
Fax: (040) 688 7588 329

Email:
Internet: www.das-blechwerk.de

Bevorzugte Datenformate

DXF, DWG, GEO, SolidWorks, STEP, IGES
und bei Anfragen allgemein PDF.

Verkaufs und Lieferbedingungen

> Download Verkaufs- und Lieferbedingungen [PDF]


1. Allgemeines
Unsere nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen liegen allen Geschäftsvereinbarungen (Angeboten, Bestellungen, Lieferungen etc.) zugrunde. Abweichende Bedingungen des Käufers sind - soweit von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt - für uns unverbindlich. Sollte eine der nachstehenden Bedingungen unwirksam werden, bleiben die übrigen weiter bestehen.

2. Angebote / Preise
Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Sind nicht ausdrücklich Festpreise für einen genau definierten Auftrag vereinbart, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise. Preisstellung: Ab Werk / Lager Norderstedt, ausschließlich Verpackung, zuzüglich der ges. Mehrwertsteuer.

3. Lieferfrist / Lieferung
Lieferzeitangaben werden - vorbehaltlich Liefermöglichkeit - nach bestem Wissen gemacht. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen; weiterreichende Ansprüche - besonders Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung aller Waren in normaler, handelsüblicher Beschaffenheit und Qualität. Eine Garantie für einen weiteren besonderen Verwendungszweck wird nicht übernommen. Insbesondere bei Sonderanfertigungen (Werkaufträgen) ist der Käufer verpflichtet, Fertigungs- und Materialbedingte Mehrlieferungen bis 20% zum festgelegten Preis zu akzeptieren bzw. bei aus gleichen Gründen entstandenen Minderlieferungen bis zu 20% keinen Anspruch auf Nachlieferung der fehlenden Mengen zu erheben. Warenrückversand kann nur nach vorher erfolgter Klärung des Sachverhalts und entsprechender Klärung der Kostenübernahme erfolgen.

4. Versand
Der Versand erfolgt - auch bei frachtfreier Lieferung - ausschließlich auf Gefahr des Käufers. Liegt nicht eine besondere Versandvorschrift vor, erfolgt dieser nach bestem Wissen. Jede Haftung, speziell für die günstigste Versandart, ist ausgeschlossen.

5. Gewährleistung
Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang schriftlich bekannt zu geben. Bei Anerkennung des Mangels durch uns können wir entweder kostenfreien Ersatz liefern, oder für den Minderwert eine angemessene Gutschrift erteilen. Darüber hinaus gehende Forderungen, besonders auf Vergütung von Ausfaltzeiten, Frachtauslagen, Zurückbehaltung des Kaufpreises, sowie weitere Ersatzansprüche werden nicht akzeptiert. Bei Beistellmaterial durch einen Kunden ist die Haftungssumme grundsätzlich beschränkt auf die Höhe der Kosten der eigenen Fertigung. Eine automatische Haftung im Wert des Kundenmaterials ist nicht möglich.

6. Zahlung
Die Rechnungsbeträge sind, ohne Kosten für uns, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur nach ausdrücklicher, vorheriger Vereinbarung. Werden Zahlungsziele überschritten, können Verzugszinsen von 4 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. Kommt der Käufer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, ist oder wird seine Kreditwürdigkeit fragwürdig, ist sofort die gesamte Restschuld fällig. Dies gilt auch für Wechsel mit späterer Fälligkeit. Bei Insolvenz können wir weitere Lieferungen ablehnen, bzw. von noch offenen Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten.

7. Eigentumsvorbehalt
Durch uns gelieferte und / oder berechnete Ware bleibt bis zum Ausgleich aller aus der Geschäftsverbindung herrührender Forderungen unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn die Ware weiterverarbeitet wird. Wird sie weiterverkauft bzw. vergeben (Original oder in verarbeitetem Zustand), so tritt der Käufer sofort bis zur endgültigen Bezahlung seines Kaufpreises die Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Werden unsere Forderungsrechte durch Pfändung oder andere Beeinträchtigungen unseres Eigentums eingeschränkt, hat der Käufer uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand für die Lieferung und die Zahlung, sowie alle sich aus dieser Geschäftsbeziehung ergebenden Probleme ist Norderstedt.

 
Blech -
für jede Anwendung